Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert in den Jahren 2009 bis 2012 die Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme bedarfsgerecht mit bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr. Alles Wissenswerte hierüber findet man in den „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ vom 20. Februar 2009. Die Hinweise zur Förderung von Pelletöfen sind unter Punkt 12.2 – „Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse“ – geregelt.
Ab 1.7.2009 (maßgeblich ist das Datum des Antragseingangs beim BAFA) beträgt die so genannte Basisförderung für Pelletöfen (Warmluftgeräte) von 5 bis 100 kW 500 € je Anlage, jedoch höchstens 20 % der Nettoinvestitionskosten.
Bei Pelletöfen mit Wassertasche beträgt die Förderung sogar 36,00 € je kW installierte Nennwärmeleistung, jedoch mindestens 1.000 €.
Bei Neubauten reduziert sich der Förderbeitrag jeweils um 25%.
Der Förderungsantrag ist innerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme zu stellen. Achtung: Anträge von Unternehmen und freiberuflichen Antragstellern sind ab dem 1.10.2009 hiervon abweichend vor Vorhabensbeginn zu stellen!
Der Antrag ist unter Verwendung des vom BAFA vorgeschriebenen Antragsvordrucks mit Originalunterschrift zusammen mit folgenden Unterlagen zu stellen:
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Abschluss der Prüfung der oben angeführten Unterlagen, ggf. auch erst im folgenden Haushaltsjahr. Das Formular "Antrag auf Innovationsförderung einer Anlage zur Verfeuerung von fester Biomasse“ ist hier als PDF erhältlich.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn
oder Postfach 51 60, 65726 Eschborn
Tel.: (06196) 908 625
Internet: www.bafa.de
E-Mail: solar@bafa.bund.de